Wenn ein Chef begründete Zweifel hat, dass ein Mitarbeiter einen unrechtmäßigen Krankenschein eingereicht hat, kann dieser mit einem Privatdetektiv Blaumacher überführen. Die Zahl der Aufträge für Detektivbüros, die sich um Beweismittel zur Überführung von Blaumachern kümmern, hat sich in den letzten Jahren rapide erhöht. So werden immer öfter Privatdetektive von Arbeitgebern beauftragt ihre Mitarbeiter des Krankfeiern zu überführen.
Allerdings benötigen Arbeitgeber schon sehr konkrete Verdachtsmomente, dass die Beweismittel durch einen Privatdetektiv beim Arbeitsgericht zugelassen werden. Denn zunächst einmal haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf Privatsphäre, so dass ein reines Bauchgefühl bei weitem nicht ausreicht um die rechtliche Handhabe durch gelieferte Beweismittel eines Privatdetektivs zu gewährleisten. Doch bedeutet dies für Arbeitnehmer, die sich unrechtmäßig durch einen Krankenschein von der Arbeit abmelden, dass sie früher oder später in den Fokus des Chefs geraten. Gelingt es ein Beweise zu sammeln, die belegen, dass ein Arbeitnehmer zu Unrecht von der Arbeit fehlt, kann neben einer Geldstrafe auch eine fristlose Kündigung folgen.
Ganz egal, ob ein Job als studentische Hilfskraft, ein Nebenjob als Angestellter oder die Arbeit in Vollzeit – wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss seinen Arbeitgeber darüber informieren. Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland krank ist oder durch eine Verletzung gehindert ist auf der Arbeit zu erscheinen, benötigt dieser in den meisten Fällen auch einen Krankenschein. Dabei muss der Arbeitgeber sofort über einen Kranheitsfall informiert werden. Die Meldung über die eigene Krankheit kann dabei per Telefon, E-Mail oder Fax erfolgen, sollte allerdings unbedingt am ersten Tag der Erkrankung erfolgen. Zudem benötigen Arbeitnehmer in der Regel auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt, die über den Arbeitgeber über die absehbare Ausfallzeit informiert.