Krankfeiern ist kein Kavaliersdelikt – das haben Arbeitnehmer beim Blaumachen zu befürchten!

Mehr als zehn Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland nehmen sich gelegentlich einen Krankenschein, ohne dabei wirklich verletzt oder erkrankt zu sein. Das Blaumachen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland hat immer noch Hochkonjunktur.

Das im Volksmund bekannte „Krankfeiern“ ist allerdings alles andere als ein Kavaliersdelikt und kann für Arbeitnehmer große Auswirkungen nach sich ziehen. Dabei sind es überwiegend Männer, die ein paar Tage blaumachen und sich so zusätzliche Urlaubstage verschaffen. Viele Arbeitnehmer planen dabei schon weit im Voraus, wann sie einen Krankenschein einreichen werden.

Doch haben Arbeitgeber mittlerweile vom Gesetzgeber deutlich mehr Möglichkeiten, um Blaumacher zu entlarven und zur Rechenschaft zu ziehen. In vielen Betrieben und Unternehmen wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch als 'gelber Urlaubsschein' bezeichnet. Doch sollte man das Krankfeiern als Arbeitnehmer keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Von Geldstrafen bis hin zur fristlosen Kündigung können die Konsequenzen bei Überführung eines unrechtmäßigen Krankenscheins reichen.

Für Arbeitgeber reicht heutzutage schon der Verdacht aus, dass einer seiner Mitarbeiter krankfeiert, um verschieden Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrug beweisen.

So gilt es für Arbeitnehmer zweimal zu überlegen, ob sie das nächste Mal einen Krankenschein einreichen, obwohl sie eigentlich auf der Arbeit erscheinen könnten. Was Arbeitnehmer im Falle einer Krankmeldung und beim Krankfeiern wissen sollten, haben wir für Sie im folgenden Ratgeber geklärt. So erhalten Sie hier einen Überblick über alles wichtige bei der Krankmeldung am Arbeitsplatz.

Privatdetektive auf den Spuren von Blaumachern

Wenn ein Chef begründete Zweifel hat, dass ein Mitarbeiter einen unrechtmäßigen Krankenschein eingereicht hat, kann dieser mit einem Privatdetektiv Blaumacher überführen. Die Zahl der Aufträge für Detektivbüros, die sich um Beweismittel zur Überführung von Blaumachern kümmern, hat sich in den letzten Jahren rapide erhöht. So werden immer öfter Privatdetektive von Arbeitgebern beauftragt ihre Mitarbeiter des Krankfeiern zu überführen.

Allerdings benötigen Arbeitgeber schon sehr konkrete Verdachtsmomente, dass die Beweismittel durch einen Privatdetektiv beim Arbeitsgericht zugelassen werden. Denn zunächst einmal haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf Privatsphäre, so dass ein reines Bauchgefühl bei weitem nicht ausreicht um die rechtliche Handhabe durch gelieferte Beweismittel eines Privatdetektivs zu gewährleisten. Doch bedeutet dies für Arbeitnehmer, die sich unrechtmäßig durch einen Krankenschein von der Arbeit abmelden, dass sie früher oder später in den Fokus des Chefs geraten. Gelingt es ein Beweise zu sammeln, die belegen, dass ein Arbeitnehmer zu Unrecht von der Arbeit fehlt, kann neben einer Geldstrafe auch eine fristlose Kündigung folgen.

Ehrlichkeit währt am längsten – so gehen Arbeitnehmer beim Krankheitsfall richtig vor!

Ganz egal, ob ein Job als studentische Hilfskraft, ein Nebenjob als Angestellter oder die Arbeit in Vollzeit – wer nicht zur Arbeit erscheinen kann, muss seinen Arbeitgeber darüber informieren. Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland krank ist oder durch eine Verletzung gehindert ist auf der Arbeit zu erscheinen, benötigt dieser in den meisten Fällen auch einen Krankenschein. Dabei muss der Arbeitgeber sofort über einen Kranheitsfall informiert werden. Die Meldung über die eigene Krankheit kann dabei per Telefon, E-Mail oder Fax erfolgen, sollte allerdings unbedingt am ersten Tag der Erkrankung erfolgen. Zudem benötigen Arbeitnehmer in der Regel auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt, die über den Arbeitgeber über die absehbare Ausfallzeit informiert.



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