Prinzipiell gibt es hier keine Einschränkungen. Lediglich im Hinblick auf die Familienversicherung bei der Krankenkasse gibt es Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
Ansonsten wird ein Job auch für die Hausfrau oder den Hausmann versicherungspflichtig. Die aktuelle Zuverdienstgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt mit einem Minijob bei 520 Euro pro Monat.