Nebenjobs als Angestellter

Angestellte haben prinzipiell immer die Möglichkeit, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Drei wichtige Punkte gibt es allerdings zu beachten:

  • Der Nebenjob darf nicht bei einem Unternehmen, das in direkter Konkurrenzsituation zum Hauptarbeitgeber steht, ausgeübt werden.
  • Die Ausübung des Hauptjobs darf in keiner Weise durch den Nebenjob beeinträchtigt werden (z.B. durch Übermüdung, starke körperliche Belastung, erhöhtem Krankheitsrisiko u.ä.)
  • Ein Minijob darf nur in einer Branche ausgeübt werden, die nicht der hauptberuflichen Ausbildung entspricht.


In einigen Fällen behält sich ein Arbeitgeber vor, eine Nebenbeschäftigung zu untersagen. Dies muss er allerdings stets stichhaltig begründen. Es empfiehlt sich, den Hauptarbeitgeber in jedem Fall über die Nebentätigkeit zu unterrichten. Ein formloses Schreiben (an die Personalabteilung) reicht hierfür völlig aus.



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