Der Studentenjob: Infos zum Studentenjob

Studenten gelten als notorisch knapp bei Kasse. Kaum zu glauben, wo doch nach einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks über die Hälfte der zwei Millionen Studierenden in Deutschland ein Erwerbseinkommen haben.

Die Hauptbeschäftigung muss das Studium sein!

Wichtig hierbei ist, dass das Studium die Hauptbeschäftigung ist und Einkommen in einer irgendwie gearteten Nebenbeschäftigung erwirtschaftet wird. Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit – unabhängig vom Verdienst – keinesfalls die 20 Stunden überschreiten sollte (außer sie liegt ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit)

Die Möglichkeiten sind vielfältig

Ein Studentenjob kann die Form eines 520-Euro-Jobs (Minijobs) haben oder ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt werden. Der Vorteil des Minijobs: er ist versicherungsfrei und im Falle einer bestehenden Familienversicherung bei einer Krankenkasse kann diese auch weiter bestehen bleiben.

Bei über 520 Euro Monatseinkommen muss der Studierende in die studentische Pflichtversicherung wechseln (was rund 60 Euro Kosten pro Monat bedeutet).

Wer lieber in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten möchte, kann dies in Form eines Ferienjobs tun, der ein reguläres, auf Lohnsteuerkarte laufendes, befristetes Arbeitsverhältnis darstellt. Mehr dazu: Ferienjobs.

Vorsicht: Zuverdienst und Abzüge

Grundsätzlich sollte Vorsicht geboten sein, denn ein Zuverdienst auf der einen Seite kann unter Umständen Abzüge auf der anderen Seite bedeuten.

Beziehen die Eltern oder der Studierende selbst Kindergeld, so ist die maximalgrenze beim Zuverdienst zu beachten. Ansonsten droht der Wegfall des Kindergeldes – im Zweifel besser mit den eigenen Eltern sprechen und bei ensprechender Kindergeldstelle erkundigen

BAFöG-Empfänger dürfen jährlich auch einen mittleren 4 Stelligen Verdienst haben, ohne eine Reduzierung vom BAföG berfürchten zu müssen. Alles darüber hinaus wirkt sich auf die Berechnungen aus.

Was ist günstiger: Ferienjob oder Minijob?

Der Minijob:

  • Vorteil: Keine Versicherungspflicht , keine Steuerabgaben, keine Anrechnung auf BaFög, Kindergeld oder Krankenversicherung
  • Nachteil: Oft an feste Zeiten gebunden, wenn man in Klausurphasen steckt, muss man trotzdem die Zeit finden, arbeiten zu gehen.


Der Ferienjob:

  • Vorteil: Findet nur in der vorlesungsfreien Zeit statt, je nach Job sehr gute Verdienstmöglichkeiten.
  • Nachteil: Ferienjobs sind steuer- und teilweise versicherungspflichtig (allerdings kann das Geld in der Regel über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückgeholt werden)


Letztlich wird es zum Rechenexempel, für was man sich entscheidet. Wer in 50 Tagen oder in maximal zwei Monaten so viel verdient, wie bei einem 520 Euro Job über das Jahr verteilt, für den ist der Ferienjob in kurzfristiger Minijob-Beschäftigung eine echte Alternative.

Studentenjob als freier Mitarbeiter

Vorsicht: Viele Unternehmen beschäftigen Studenten auch gerne als freie Mitarbeiter. Für die Unternehmen sind das in der Regel sehr günstige Mitarbeiter. Doch wenn man nur für einen einzigen Arbeitgeber arbeitet ist die Gefahr, vom Finanzamt als Scheinselbständiger eingestuft zu werden, recht groß. Allerdings bieten sich als freier Mitarbeiter oft qualifiziertere Jobs als im Minijob-Bereich und eben auch Einstiegschancen in die Wirtschaft.



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