Um den Sprung, und die damit verbundene finanzielle Belastung, von der geringfügigen Beschäftigung in ein reguläres Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer nicht allzu groß werden zu lassen, gibt es in Deutschland die so genannte „Gleitzone“. Wird ein Gehalt gezahlt, welches innerhalb der Gleitzone liegt, so spricht man von einem Gleitzonenjob oder auch "Midijob".
Anders als beim Minijob liegt der Verdienst beim Midijob seit 01.10.2022 zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro. Bis 31.06.2019 lag die obere Grenze noch bei 850,00 Euro, dann wurde sie bis 30.09.2022 auf 1.300 € erhöht. Nun gab es also nochmals eine deutlich Erhöhung auf 1.600 Euro. Diese spezielle Beschäftigungsart im Niedriglohnbereich gibt es ausschließlich in Deutschland.
Während Beschäftigungsverhältnisse, deren monatliche Vergütung bis zu 520 Euro beträgt, in aller Regel sozialversicherungsfrei sind, wird ein Einkommen von über 520 Euro im Monat versicherungspflichtig.
Der Arbeitnehmer trägt in der Gleitzone jedoch nur einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Der Anteil steigt von 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro linear an. Je mehr verdient wird, desto höher ist auch der prozentuale Anteil der Abgaben, die der Arbeitnehmer tragen muss.