Nebenjobs als Azubi

Für alle Auszubildenden ab 18 Jahren gelten die selben Regelungen, wie für normale Arbeiter und Angestellte.

Für alle unter 18 Jahren gelten spezielle Jugendschutz-Bestimmungen:

  • Die maximale wöchentliche Arbeitszeit darf zusammengenommen höchstens 40 Stunden betragen (Achtung: auch Berufsschulzeiten zählen zur Arbeitszeit!)
  • Es bestehen – altersabhängig – andere Urlaubsansprüche als bei Erwachsenen (siehe Schülerjobs für Details)



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Nebenjob als Umzugshelfer/in
Nebenjob als Lieferant/in
Nebenjob als Maler/in