Für Schüler gibt es eine Vielzahl an Schülerjobs, doch gerade diese Gruppe hat einiges zu beachten. Das Alter ist hier der Dreh- und Angelpunkt der gesetzlichen Bestimmungen:
- Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur in Ausnahmefällen und ausschließlich mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten überhaupt arbeiten.
- Zwischen 15 und 18 Jahren gibt es vornehmlich zeitliche Einschränkungen, die zu beachten sind. Diese beziehen sich auf die maximal erlaubte tägliche Arbeitszeit, sowie die Uhrzeiten, zu denen Schüler arbeiten dürfen. (siehe Artikel zu Schülerjobs für Details)
- Der Schulbesuch und die schulischen Leistungen dürfen unter keinen Umständen unter einem Schülerjob leiden.
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