Nebenjob und Krankheit

Sie haben einen Nebenjob und erkranken so, dass ein Arzt sie krank schreibt. Was gilt es nun zu beachten? Was darf man und was nicht?

Hauptarbeitgeber erhält den „gelben Schein“

In der Regel ist es so, dass der Hauptarbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt, der Arbeitgeber im Nebenjob lediglich eine Kopie. Informiert werden sollten aber natürlich beide umgehend, denn auch im Nebenjob stellt das Nichtmelden eine Pflichtverletzung dar.

Arbeitsunfähigkeit und Nebenjob

Vorsicht ist geboten! Wer arbeitsunfähig ist, ist arbeitsunfähig – in jedem Job! Wer krank geschrieben ist und seine Hauptbeschäftigung deswegen nicht ausübt, aber dennoch seiner Nebentätigkeit (z.B. im Homeoffice) nachgeht, der riskiert eine Kündigung! Und zwar in beiden Jobs. Der Hauptarbeitgeber kann in diesem Fall anzweifeln, dass Sie tatsächlich krank sind und unterstellen, dass Sie sich – zu seinen Lasten – haben krank schreiben lassen, um ihrem Nebenjob nachzugehen. Der Arbeitgeber des Zweitjobs verstößt durch Ihr Verhalten indirekt gegen seine Fürsorgepflicht: er darf Sie nicht arbeiten lassen, wenn ein Arzt dies untersagt hat.

Krank bedeutet krank – und wer arbeitsunfähig geschrieben ist, der ist eben auch vollständig arbeitsunfähig und nicht nur teilweise. Außerdem kann ein solches Verhalten versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Während Sie arbeiten, sind Sie nämlich über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert – während der Freizeit über Ihre Krankenversicherung. Das gilt auch im Nebenjob.



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