Eine studentische Hilfskraft ist ein Student, der während seines Studiums am Lehrstuhl einer Universität arbeitet. Somit ist dieser Job ein klassischer Studentenjob. Meist werden für die benötigten Positionen die Studenten von einem Professor oder seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern ausgewählt, zuweilen kommt es aber auch vor, dass man sich auf Stellen bewerben kann und ein Auswahlverfahren darüber entscheidet, wer am besten geeignet ist, den Job zu übernehmen. Für viele Studenten ist diese Beschäftigung ein wichtiger und zugleich für den Lebenslauf relevanter Nebenjobs.
Der Aufgabenbereich als studentische Hilfskraft ist vielfältig, je nachdem, wobei der Professor bzw. der Lehrstuhl allgemein Hilfe benötigt. Die Aufgaben reichen von einfachen Kopierarbeiten oder Aufsichten bei Klausuren über das Recherchieren von Informationen für Seminare oder Publikationen bis hin zur selbstständigen Korrektur von studentischen Hausarbeiten oder zur Mitarbeit in einem Forschungsprojekt. Viele studentische Hilfskräfte werden auch dafür angestellt, Tutorien zu leiten, also Nachbearbeitungssitzungen zu Vorlesungen.
Die wichtigste Voraussetzung, um als studentische Hilfskraft zu arbeiten, ist natürlich, dass man als Student eingeschrieben ist. Wie schon erwähnt, sucht zumeist der Professor, der eine studentische Hilfskraft benötigt, oder ein Mitarbeiter von ihm, Studenten aus seinen Seminaren aus, die dazu geeignet scheinen, die zu erledigenden Aufgaben zu erfüllen. Es gehört also oft eine überdurchschnittlich gute Studienleistung und eine engagierte Mitarbeit in Seminaren dazu, um als studentische Hilfskraft arbeiten zu können. Zudem sollte man die Aufgaben, die man zu erfüllen hat, auch zu erfüllen in der Lage sein können, also auch mit verwendeten Computerprogrammen umgehen, recherchieren oder bestimmte wissenschaftliche Bearbeitungsnormen erfüllen können.
Als studentische Hilfskraft wird man normalerweise für 4 bis 19 Stunden pro Woche angestellt, je nach Zeit, in der man benötigt wird, und Zeit, die man selbst hat. Die Arbeitszeit kann recht flexibel gestaltet werden. Meist wird man kontaktiert, wenn man benötigt wird. Man hat nur dann einen festen Arbeitsplan, wenn man immer zu bestimmten Zeiten gebraucht wird, beispielsweise vor oder nach einem Seminar, oder dann, wenn der Professor in seinem Büro ist, oder wenn man in einem Team arbeitet, zum Beispiel zusammen mit anderen studentischen Hilfskräften oder in einem Projekt. Aber auch in diesen Fällen lässt es sich immer arrangieren, dass der Arbeitsplan nach dem eigenen Seminarplan ausgerichtet ist.
Die Verdienstmöglichkeiten sind abhängig vom akademischen Grad, den man bereits erlangt hat. Da gibt es Unterschiede, ob man bereits einen B.A.- oder einen M.A.-Abschluss, ein Vordiplom oder ein Diplom erreicht hat, oder ob man noch keinen Abschluss gemacht hat. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den Lehrinstituten, also zwischen Fachhochschulen und Universitäten. In der Regel legt jedes Lehrinstitut die Vergütung ihrer studentischen Hilfskräfte selbst fest. Seit Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Das bedeutet, dass Studierende, die als geringfügig Beschäftigte Tutorien geben oder als studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte in Projekten mitarbeiten, nach § 17 des Mindestlohngesetzes einer Dokumentationspflicht ihrer Arbeitszeit unterliegen. Aufgrund der Höhe der Vergütung ist die Arbeit am Lehrstuhl als Zweitjob und zum Verdienen eines Zweiteinkommens geeignet.
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