Der Pförtner, namentlich abgeleitet aus der mittelalterlichen Bezeichnung "Portarius", gliedert sich unter jene Berufstätigkeit, die teils aus der verwaltenden Arbeit im Büro, als auch der aktiven Beschäftigung mit direktem Kundenkontakt besteht. Bei dem Beruf des Pförtners ist es mit Sicherheit von Vorteil, gewisse körperliche Konditionen vorzuweisen, um sich in Gefahrensituationen oder entsprechend riskanten Vorfällen zu behaupten bzw. um seinen beruflichen Pflichten korrekt nachzukommen. Da die vorgegebenen Arbeitszeiten variieren, es also durchaus vorkommen kann sowohl Nacht- als auch Tagesschichten einlegen zu müssen, eignet sich der Beruf des Pförtners optimal als Nebenjob, dem sogenannten "Minijob". Eine schichtenweise Arbeitseinteilung ermöglicht die Aufnahme einer weiteren beruflichen Beschäftigung und erhöht so das jeweilige Gesamteinkommen. Auf einer Verdienstbasis von 520 Euro ist ein gutes Zweiteinkommen demnach garantiert.
Einem Pförtner kommt die Aufgabe zuteil, auf dem für ihn zugeteiltem Gebiet oder Gebäude, Wache zu halten. Das heißt eingehende Ware, welche durch die Schranken auf das jeweilige Betriebsgelände transportiert werden soll, muss sich vorerst der Kontrolle des Pförtners unterziehen, bevor sie tatsächlich passieren darf. Um auch Unbefugten den Eintritt zum Gelände zu verwehren, achtet der Pförtner zudem darauf, Werksausweise der Beschäftigten einzufordern, um sie nach erfolgreicher Überprüfung wieder an ihre entsprechenden Besitzer auszuhändigen. Neben diesen Hauptaufgaben, fallen noch einige weniger wichtige Pflichten an. Dazu gehören der Empfang etlicher Postsendungen sowie weitere Dienstleistungen bezüglich der Verwaltung der Gebäude. Die Arbeitsplätze für einen Pförtner sind breit gefächert und so findet er sowohl bei Wach-und Sicherheitsdiensten als auch bei Unternehmen wie z.B. Lebensmittelindustrien, einen sicheren Job.
Unabhängig von der jeweils vorzuweisenden Schulausbildung, ist es dringend notwendig eine Ausbildung im Wach- und Sicherheitsdienst zu absolvieren. Ebenso ist es möglich eine Weiterbildung in der entsprechenden Branche anzugehen, um sich anschließend ebenfalls für den Beruf des Pförtners zu qualifizieren. In der Regel ist es unter 18 Jährigen nicht erlaubt, sich für diese Anstellung zu bewerben. Die Volljährigkeit für die Ausübung der Berufstätigkeit eines Pförtners, wird also vorausgesetzt. Genauso wichtig ist es, bei dem potenziellen zukünftigem Arbeitsgeber ein einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, um als Bewerber in die engere Wahl gezogen zu werden. Ist dies nicht der Fall, sollte die Wahl des Berufs noch einmal überdacht werden. Um alle Rechte betreffend der Überwachung von Gegenständen, Gebäuden und Personen inne zu haben, darf nicht vergessen werden, sich die passende Erlaubnis bei zutreffenden Behörden einzuholen.
Je nach Unternehmen und Arbeitgeber variiert die Arbeitszeit eines Pförtners. Allerdings darf ein fest angestellter Pförtner niemals mehr als 12 Stunden arbeiten. Sollte dies doch der Fall sein, wird der entsprechende Arbeitsaufwand als sogenannter Sonderfall angesehen und unter Bereitschaftsdienst ein kategorisiert. Gewöhnlich sollte ein Pförtner dennoch rund um die Uhr seinen Arbeitsplatz besetzt halten, da seine Anwesenheit sowohl bei Tag als auch bei Nacht zwingend notwendig ist. Um seine Fähigkeiten trotzdem nicht überzustrapazieren, kommen hauptsächlich für die Nachtschichten eingeteilte Aushilfskräfte zum Einsatz, um dem Pförtner einen Teil einer sonst außerordentlich langen Arbeitszeit abzunehmen. Neben den Nachschichten arbeiten die Aushilfskräfte außerdem auch am Wochenende und Feiertagen.
Der Verdienst eines Pförtners variiert von Region zu Region und ist vor allem auch von der Berufserfahrung abhängig. Frauen werden in diesem Beruf nach wie vor deutlich schlechter bezahlt als Männer.
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