Nebenjobs als Zimmermädchen

Als Zimmermädchen bezeichnet man die klassische Berufstätigkeit einer, häufig in Gastronomie Unternehmen eingesetzten Aushilfskraft, die für etwaige Haushaltsübliche Pflichten, wie z.B. der Sauberkeit jeweiliger Zimmer, verantwortlich ist. Neben gewerblichen Arbeitsorten kann ein Zimmermädchen auch für den privaten Haushalt geordert werden, wo dann für sie unter anderem Arbeiten in der Küche anfallen, darunter auch die Zubereitung einer Mahlzeit. Die Tätigkeit eines Zimmermädchens stellt einen idealen Zweitjob dar, in den man jederzeit bei Bedarf einsteigen kann, um sich so als Ferien- oder kleinen Nebenverdienst einzuholen. Da die Berufsbezeichnung "Zimmermädchen" auf den ersten Blick sehr genderspezifisch erscheint, sollte es gerade für männliche Interessenten kein Hindernis darstellen, diesen Berufszweig zu wählen. Unter dem Namen "Roomboy" ist es mittlerweile nämlich nicht mehr unüblich, auch als Mann hauswirtschaftliche Arbeiten zu übernehmen.

Aufgabenbereich

In der Regel finden Zimmermädchen im Nebenjobs hauptsächlich einen Arbeitsplatz im Hotelleriebereich, da ihre Berufsbezeichnung auch daher entstammt. Allerdings erfreuen sich ebenso Ferienzentren, Freizeitparks, wie auch Reinigungsdienste an ihrer Arbeit und beschäftigen sie aus diesem Grunde inzwischen genauso häufig. Zimmermädchen führen meist Arbeiten aus, die sehr einfach zu handhaben sind. So sind sie dafür zuständig, beim Auschecken der Hotel Gäste, hinterlassenen Dreck oder unannehmbare Unordentlichkeit im Zimmer zu beseitigen und die Räumlichkeiten neu zu säubern. Hierbei müssen unter Umständen Fenster und Böden geschrubbt werden, abgesetzter Staub fortgewischt werden oder eventuelle Schäden gemeldet werden. In jedem Falle gehört es jedoch zu den fundamentalen Aufgaben die bereits benutzten Handtücher gegen Neue einzutauschen und die Bettwäsche zu wechseln. Im Gastronomiebereich sind sie außerdem notwendigerweise dafür zuständig Tische abzuräumen, um sie anschließend wieder neu zu decken. In privaten Haushalten können sogar Aufgaben, wie die Besorgung neuer Lebensmittel, anfallen.

Voraussetzungen

Grundlegende Voraussetzungen, wie z.B. das Vorweisen eines gewissen Schulabschlusses oder einer abgeschlossenen Ausbildung, muss ein Anwärter/in auf den Job eines Zimmermädchens nicht. Es ist demnach jedem möglich, diesen Beruf auszuüben. Gerade aus diesem Aspekt heraus, nehmen insbesondere Schüler und Studenten ihre Chance wahr, um ihr Taschengeld ein wenig aufzubessern. Im Prinzip steht ein Zimmermädchen dem Hotelfach- mann/frau nur als kleine Hilfe zur Seite. Um allerdings Arbeiten hinter dem Empfang zu übernehmen, bedarf es einer spezielleren Ausbildung. Trotzdem dürfte es gewiss nicht von Nachteil sein, bereits praktisch erworbene Kenntnissen im Bereich der hauswirtschaftlichen Arbeit beim potenziellem Arbeitgeber vorzuweisen, um anderen Bewerbern möglicherweise vorgezogen zu werden. Eine gesunde Portion an positiven Charaktereigenschaften wie Aufgeschlossenheit, Kundenfreundlichkeit und Teamfähigkeit schadet beim Berufsantritt eines Zimmermädchens ebenfalls nicht.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten eines Nebenjobs als Zimmermädchens stellen sich als sehr günstig heraus. Neben saisonalen Zeiten, die vor allem für Schüler und Studenten optimal sind, da sie so ihre Nebentätigkeit in die jeweiligen Ferien verlegen können, müssen auch nicht außerordentliche Schichten eingelegt werden, wie man sie vielleicht aus anderen Berufen her kennt. Interessierte, die einen Nebenberuf als Zimmermädchen anstreben, haben so die Möglichkeit zwischen den Sommermonaten von Mai bis September oder in den Wintermonaten von Dezember bis April zu wählen. Dieses sehr flexible Angebot lockt zahlreiche Beweber und macht den Posten als Zimmermädchen sehr beliebt. Die sonstigen Arbeitszeiten liegen üblicherweise in den Vormittagsstunden von 08:00 bis 14:00. Dennoch sollte auch nicht davor zurückgeschreckt werden, am Wochenende oder an Feiertagen arbeiten zu müssen.

Verdienstmöglichkeiten

Der Verdienst eines Zimmermädchens richtet sich entweder nach der Stundenanzahl oder teilweise auch nach der Anzahl der gesäuberten Zimmer. In der Regel kann mit einem Stundenlohn leicht oberhalb des gesetzlichen Mindestlohn gerechnet werden. Der durchschnittliche 40 Wochenstundenlohn kann aber von Bundesland zu Bundesland erheblich variieren.

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