Nebenjobs als Telefonist/in

Telefonisten und Telefonistinnen werden in nahezu allen Unternehmen gebraucht, die einen geregelten Bürobetrieb unterhalten. Die Telefonzentrale muss besetzt sein, denn üblicherweise sprechen anrufende Kunden nicht so gerne mit einem Anrufbeantworter oder Automaten, sondern lieber mit Menschen. Die Tätigkeit als Telefonistin kann als Vollzeit, Teilzeitarbeit oder Minijob in Unternehmen, Organisationen, Verwaltungen und Verbänden ausgeübt werden. Auch Selbstständige oder Anwälte brauchen Telefonistinnen, die aber nicht unbedingt im Büro anwesend sein müssen. Vielmehr können solche Telefonate als Heimarbeit in einem Homeoffice entgegen genommen werden. Insofern eignet sich diese Tätigkeit für Mütter mit Kleinkindern für einen Zusatzverdienst. Auf jeden Fall sprechen die Kunden dann mit einem Menschen und nicht mit einer leblosen Maschine.

Aufgabenbereich

Ist der Mitarbeiter außer Haus, also bei einem Unternehmen etc. beschäftigt, befindet sich ihr Arbeitsplatz in der Telefonzentrale. Dort leitet sie eingehende Telefonate an den zuständigen Mitarbeiter weiter, soweit dieser nicht per Durchwahl direkt angewählt werden kann. Ist die Durchwahlnummer besetzt, werden die Anrufe zu ihr zurück geleitet. Dann ist es ihre Aufgabe Kundenanrufe entgegen zu nehmen und entsprechende Gesprächsnotizen anzufertigen, die den Namen des Kunden, den Grund seines Anrufes und den gewünschten Gesprächspartner enthalten. Soweit ihre Kenntnisse und die zugewiesenen Aufgaben dies beinhalten, hat sie auch Auskünfte zu erteilen, Nachrichten entgegen zu nehmen und soweit erforderlich Termine zu vereinbaren. Darüber hinaus erledigt sie während ihrer Arbeitszeit auch Schreibarbeiten, bearbeitet den Posteingang und den Postausgang. Auch das Schreiben von E-Mails gehört zu ihren Aufgaben. Mit Ausnahme der Bearbeitung des Posteingangs und des Postausgangs, kann sie diese Tätigkeiten auch als Heimarbeit ausführen, soweit sie einen eigenen PC zur Verfügung hat und mit einem Textverarbeitungsprogramm umgehen kann. Außer Haus kann die Telefonistin ihre Tätigkeit als Mini-Job auf 520 Euro-Basis ausüben.

Voraussetzungen

Um ein Telefon zu bedienen, braucht man keine Ausbildung. Eine kurze Einweisung in ein ISDN-Telefon oder eine große Telefonanlage genügt meistens, um Anrufe entgegennehmen zu können und diese an die richtigen Ansprechpartner weiterleiten zu können. Um die weiteren Tätigkeiten ausüben zu können, sind einfache Kenntnisse im Umgang mit dem PC notwendig, die in wenigen Übungsstunden angeeignet werden können. Um einen PC einschalten, das Textverarbeitungsprogramm aufrufen, die E-Mails und die Fax-Eingänge abrufen zu können, genügen wenige Stunden der Einweisung und Übung. Ein Lehrgang im Umgang mit dem einzusetzenden Textverarbeitungsprogramm, um die wichtigsten Bedienelemente des Programmes zu beherrschen, nimmt auch nur wenige Stunden in Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Schreibmaschine blind mit 10 Fingern bedienen kann. Fehlt es an dieser Voraussetzung, muss die Telefonistin sich diese Fertigkeit auf dem schnellsten Wege aneignen. Die Kurzanweisung in die Textverarbeitung reicht natürlich nicht aus, um alle Möglichkeiten, die ein Textverarbeitungsprogramm bietet, ausschöpfen zu können. Aber da die Telefonistin im Regelfall nur die übliche Geschäftskorrespondenz nach Vorlage schreiben muss, ist es nicht nötig, dass sie alles beherrscht, was das Textverarbeitungsprogramm alles zu leisten vermag. Deswegen gibt es in diesem Bereich auch immer wieder Schülerjobs in den Ferien, denn auch Telefonistinnen brauchen ihren Urlaub.

Arbeitszeiten

Soweit die Tätigkeit außer Haus stattfindet, handelt es sich bei der Tätigkeit einer Telefonistin um eine Tätigkeit, die in der Zeit von 7 Uhr bis 18 Uhr ausgeübt wird. In Dienstleistungsbetrieben, medizinischen Einrichtungen und Notfalleinrichtungen hingegen gibt es auch Arbeitszeiten rund um die Uhr. Hierbei wäre an die Telefonzentralen von Flughäfen, Krankenhäusern, Rettungsleitstellen, Autobahnraststätten zu denken, bei denen die Telefonzentrale rund um die Uhr besetzt sein muss. Bei einem Nebenjob zu Hause dürfte allerdings keine Nachtarbeit anfallen.

Verdienstmöglichkeiten

Die Verdienstmöglichkeiten richten sich nach dem Umfang der Arbeitszeit und den übertragenen Arbeiten. Als Aushilfstätigkeit, Schüler- und Studentenjob werden diese im Regelfall auf 520 Euro-Basis vergütet. Ein solcher 520-Euro-Job ist auch immer als Zusatzeinkommen geeignet. Geht der Umfang der Arbeitszeit über die übliche Aushilfstätigkeit oder über die geringfügige Beschäftigung hinaus, reicht der Verdienst bis zu 2.700 Euro (Vollzeit), die dann aber schon im erheblichen Umfang die Aufgaben einer Sekretärin erledigen.

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