Der Lebenslauf gehört definitiv in jede Bewerbung, auch in eine Bewerbung um einen Nebenjob. Kaum ein Unternehmen stellt noch jemanden ein, von dem kein Lebenslauf vorliegt.
Doch Vorsicht: Seine Kreativität sollte man im Lebenslauf zügeln und bei der Wahrheit bleiben. Denn ein Lebenslauf ist ein offizielles Dokument. Eines, dessen Richtigkeit man mit seiner Unterschrift bezeugt. Wer in seiner Bewerbung und insbesondere im Lebenslauf falsche Angaben macht, der läuft Gefahr seinen Job zu verlieren – und zwar fristlos. Unter Umständen kann ein Arbeitgeber in einem schwerwiegenden Fall sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.
Doch was gehört in den Lebenslauf?
Die Basisdaten zur eigenen Person und eine tabellarische Abriss des beruflichen Werdegangs sind Standard.
Zu den Basisdaten gehören:
- Vollständiger Name (ggf. Geburtsname, wenn z.B. auf beigelegten Zeugnissen der Geburtsname steht – es gilt, Verwirrung beim Leser von vornherein zu vermeiden)
- Anschrift und Kontaktdaten (sofern diese nicht in einem Briefkopf/einer Kopfzeile stehen)
- Geburtsdatum und Ort (daraus resultierend ggf. Staatsangehörigkeit und Aussage zur Arbeitserlaubnis)
- Familienstand und Angaben zu Kindern sind freiwillig – spätestens mit der Lohnsteuerkarte ist dem Arbeitgeber ohnehin alles hierzu bekannt)
Der Block der Schul- und Ausbildungsdaten wird von vielen Bewerbern überbewertet. Den Arbeitgeber interessiert – sofern er nichts anderes fordert – lediglich was für einen Schulabschluss ein Bewerber hat und ob und welche Ausbildung/Studium er wie lange gemacht und ggf. abgeschlossen hat. Gerade bei Menschen, die schon längere Zeit im Berufsleben stehen, interessieren sich die wenigsten Arbeitgeber für Grundschulzeiten oder Ausbildungs-Noten.
Das, was den Arbeitgeber vornehmlich interessiert, sind die Daten zum beruflichen Werdegang: Welche Erfahrungen hat der Bewerber? Wo hat er schon gearbeitet? Hier sollte also sehr sorgfältig gearbeitet werden. Allerdings hat man hier auch mit den größten Spielraum in dem Lebenslauf.
Zwar ist der tabellarische Lebenslauf momentan Standard – doch seine Ausprägungen sind vielfältig. Angefangen bei der Chronologie: Was steht oben? Erster Job oder letztes Arbeitsverhältnis? Über die Anzahl der Spalten: zweispaltig oder dreispaltig? Bis hin zu den Details, die man dem Leser bereits hier zur Verfügung stellt – Sie sind sehr frei in der tatsächlichen Ausgestaltung.
Vergessen Sie, dass man jahrelang versuchte, Ihnen klar zu machen, dass ein Lebenslauf nur eine Seite umfassen darf – das ist in einer Zeit, in der man nicht sein Leben lang bei ein und derselben Firma arbeitet oder höchstens zwei Mal den Arbeitgeber wechselt, bevor man in Rente geht, überhaupt nicht mehr realistisch. Ein Lebenslauf kann schnell zwei, drei oder mehr Seiten an Umfang annehmen. Nur eins ist wichtig: Das was drin steht, sollte auch wirklich relevant sein. Eine Seitenlange Aufzählung von Hobbys oder ehrenamtlichen Tätigkeiten bringt Sie Ihrem Wunschjob kein Stück näher.
In Einzelfällen kann eine solche Angabe (nicht seitenlang versteht sich), aber hilfreich sein. Wer selbst aktiver Sportler ist und sich um eine Stelle als Verkaufshilfe in einem Sportgeschäft bewirbt, der kann Pluspunkte sammeln. Im Zweifel lässt man solche „privaten“ Informationen besser aus. Denn wenn es manch einem gefällt, dass sie ehrenamtlich für Schalke tätig sind, wenn der Personaler Dortmunder ist, haben sie vielleicht keine Chance mehr, durch Können zu überzeugen.
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