Nebenjobs und Kurzbewerbung

Für die Bewerbung um einen Nebenjob wird oft nur eine so genannte Kurzbewerbung gefordert – doch was ist eine Kurzbewerbung eigentlich?

Letztlich handelt es sich um eine normale Bewerbung, für die die üblichen Standards gelten. Der große Unterschied zur regulären, schriftlichen Bewerbung liegt im Umfang. Für eine Kurzbewerbung genügen in der Regel ein Anschreiben und ein Lebenslauf. Wer bereits Berufserfahrung im gesuchten Nebenjobs aufweisen kann und über ein Arbeitszeugnis verfügt, kann auch das beilegen. Mehr als zwei sollten es in der Kurzbewerbung aber keinesfalls sein.

Kurz – aber nicht schlampig!

Kurzbewerbung bedeutet aber keinesfalls „nachlässige Bewerbung“, ein Mindestmaß an Sorgfalt ist auch hier zu beachten. Auch eine Kurzbewerbung gehört in eine Bewerbungsmappe (es sei denn, es wir ausdrücklich gefordert, auf die Mappe zu verzichten). Die Druckqualität muss stimmen und das Papier ohne Eselsohren und Knicke sein. Auch eine Kurzbewerbung gehört in einen großen Umschlag und keinesfalls gefaltet in einen kleinen. Ein Foto gehört selbstverständlich auch dazu.

Auf ein Deckblatt oder anderen Aufwand kann aber getrost verzichtet werden. Sachlichkeit und Prägnanz sind es, worauf es bei der Kurzbewerbung ankommt.



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