Nebenjobs als Rentner

Bei den Nebenjob-Regelungen für Rentner müssen zwei Gruppen an Rentnern unterschieden werden, den Rentnern über 65 Jahren und den Frührentnern.

Nebenjob als Rentner

Für Rentner, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben (ab Geburtsjahrgang 1964: 67 Jahre, darunter 65 Jahre), gibt es nicht viel zu beachten. Seit Januar 2010 gibt es hier keine Zuverdienstgrenzen mehr, die zu Kürzungen führen würden. Einzig zu beachten ist, dass man auch als Rentner, der auf Lohnsteuerkarte arbeitet, krankenversicherungspflichtig ist. Allerdings entfällt die Arbeitslosenversicherung komplett.

Nebenjob als Frührentner

Für Frührentner gibt es hingegen sehr wohl eine Zuverdienstgrenze. Sie können im Jahr 2022 bis zu 46.060 Euro zusätzlich verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Grenze galt bereits für das Jahr 2021. Sie wurde aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angehoben, um Personalengpässe zu vermeiden. Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gilt die Erhöhung der Verdienstgrenze nicht. Voraussichtlich ab 2023 gilt grundsätzlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.



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